Glückspfötchen ist Kleinunternehmer nach §19 UStG. Es wird in der Rechnung keine USt ausgewiesen.
Glückspfötchen führt als eigetragenes gewerbliches Unternehmen Haustierbetreuung die als Haushaltsnahe Dienstleistung nach §35a (2) EStG in der gewohnten Umgebung steuerlich begünstigt ist, durch. Die Kosten der Rechnung für deine Tierbetreuung kannst du mit 20 % der Rechnungssumme max 4.000€/ Jahr als direkter Steuerabzug in deiner Einkommensteuererklärung ansetzen.
https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/praxis-tipp-gassi-gehen-als-haushaltsnahe-dienstleistung_170_422790.html
Quelle: www.haufe.de